EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
DSGVO Beratung und Umsetzungsunterstützung für Sie - kompetent und strukturiert direkt vom IT- Spezialisten
Was können wir für Sie tun?
Unsere Vorgehensweise:
1. Kostenlose Erstberatung
2. Ist-Aufnahme Durchführung
3. Umsetzungsplanung
4. Leistungserbringung
Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung
Ihr externer Datenschutzbeauftragter vor Ort
Wir sind die Spezialisten für Datensicherheit und beraten Unternehmen in Stuttgart und Umgebung als externer Datenschutzbeauftragter. Gerne unterstützen wir Sie rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Stellen Sie uns Ihre Fragen. Wir antworten schnell, umfassend und persönlich!
Die Datenschutz-Grundverordnung besteht bereits seit April 2016.
Am 25. Mai 2018 läuft nun die "Umsetzungsfrist" dazu ab. Vieles darin ähnelt unserem bisherigen Deutschen Bundesdatenschutzgesetz. Anders sind allerdings die künftigen Bußgelder bei Verstößen, von bis zu 20 Mio. Euro.
Betroffen ist, wer personenbezogene Daten, z. B. von Kunden, Lieferanten oder Bewerbern und Mitarbeitern verarbeitet und speichert oder eine Videoüberwachung durchführt. Ziel ist es diese Daten vor unbefugtem Lesen, Verwenden oder vor Verlust und vielem mehr zu schützen.
Durch geeignete technische, aber auch organisatorische Maßnahmen ist dieser Schutz zu gewährleisten. Eine technische Maßnahme kann dabei z. B. der Einsatz einer Datenverschlüsselungs-SW sein, eine organisatorische Maßnahme die schriftliche Festlegung eines Datensicherungskonzeptes.
Die Vorkehrungen sind klar zu dokumentieren, Verantwortlichkeiten festzulegen und einiges mehr. Obendrein besteht eine umfangreiche Nachweispflicht der durchgeführten Aktivitäten.
Da das Thema eng mit der IT verknüpft ist, wenden sich viele unserer Kunden mit der Bitte um Unterstützung an uns.
Dazu haben wir zwei Dienstleistungspakete kreiert:
- "DSGVO Grundsatzinformation für Entscheider" ca. 4 Stunden Workshop bei Ihnen
>> Datenblatt als PDF herunterladen - "DSGVO Praxis Start up" Praktische Umsetzung bei Ihnen, je nach Betriebsgröße ca. 5 MT, falls gewünscht mit anschließender, laufender Unterstützung in Form eines externen Datenschutzbeauftragten
>> Datenblatt als PDF herunterladen
Unsere Dienstleistungen:
- Projektplan zum DS-GVO Compliance Projekt
- Risikobetrachtung der kritischen Prozesse
- Technische- / organisatorische Maßnahmen
- Beteiligte Personen / Ressourcen zur erforderlichen Umsetzung erforderlichen Maßnahmen
- Unterstützung bei der Auskunftspflicht gegenüber betroffenen und gegenüber Behörden
- Abschluss Präsentation vor der Geschäftsführung
- Regelmäßiges Datenschutzaudit mit Ergebnispräsentation vor Ort
- Datenschutzrechtliche Bestandsaufnahme (dazu ist der Zugang zur Geschäftsführung und allen Abteilungsleitern notwendig)
- Meilensteine und Zeitplan zur Abstimmung
- Datenschutzerklärung für die Veröffentlichung auf der Webseite
- Erstellung von internen und externen Verfahrensverzeichnissen oder Unterstützung dabei
- Datenschutzschulung der Mitarbeiter
- Datenschutzrechtliche Beratung z.B. der Geschäftsführung
Der Datenschutzbeauftragte auf einen Blick:
- mehr als neun Personen regelmäßig mit der automatisierter Datenerhebung, -verarbeitung oder – Nutzung beschäftigt sind (§ 4 f Abs. 1 Satz 4 BDSG)
- sobald mindestens 20 Mitarbeiter mit der nichtautomatisierter Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung beschäftigt sind (§ 4 f Abs. 1 Satz 3 BDSG)
- unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung (die Daten die über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben einer Person informieren) oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden (§ 4 f Abs. 1 Satz 6 BDSG)